Drees: Anti-Ismaik-Antrag? Kündigung - dann ist der Vertrag nichtig!
- VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (Foto)
- 16.12.2017 09:03
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VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)
Nein, was beim Treffen des Verwaltungsrates an der Grünwalder Straße 114 am Freitagabend herausgekommen ist, das ist noch streng geheim. Im Laufe der nächsten Tage will der TSV 1860 eine offizielle Stellungnahme veröffentlichen.
Sollte der Verein bereit sein, den Kooperationsvertrag zu kündigen, könnten die Protagonisten auch persönlich haftbar gemacht werden - ob Robert Reisinger & Co. dieses Risiko eingehen?
Der Prozess mit Helmut Kirmaier sollte eigentlich allen eine Warnung sein. Er brachte nicht nur viel Ärger ein, sondern kostete eine schöne Stange Geld.
Gegenüber der “AZ” definiert Verwaltungsrat-Boss Dr. Markus Drees den unsäglichen Hoppen-Antrag: “Im Antrag heisst es, dass das Präsidium nach Prüfung durch den Verwaltungsrat den Kooperationsvertrag kündigen soll. Das Präsidium wird den Vorschlag zur Kenntnis nehmen und dann eine Kündigung vorbereiten oder eben nicht. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass er (Hasan Ismaik, d. Red.) automatisch seine Anteile hergeben muss. Eine Kündigung würde bedeuten, dass das, was im Vertrag vereinbart ist, nichtig ist.” Eine Ansicht, die mit Sicherheit nicht jeder Experte teilen wird.
Klar ist aber: Hat sich das Kontrollgremium des Vereins gegen die Empfehlung der Fachanwälte zu einer Kündigung durchgerungen, dürften die Fans spannende Monate im Jahr 2018 erwarten…
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