VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)

Die Corona-Krise legt Deutschland lahm. Neun Drittligisten haben bereits Kurzarbeit beantragt - auch bei 1860 wird darüber nachgedacht. Die wichtigsten Fragen.

Was heißt Kurzarbeit?

Unter Kurzarbeit versteht man eine arbeitspolitische Maßnahme des Staates zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen. Wo in wirtschaftlich schwachen Zeiten sonst Kündigungen aus betrieblichen Gründen notwendig würden, greift dann das Werkzeug der Kurzarbeit, also eine kürzere Arbeitszeit bei geringerem Lohn. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.

Unter welchen Bedingungen darf ein Klub als Arbeitgeber Kurzarbeit einführen?

Ein Arbeitgeber darf nicht einseitig Kurzarbeit einführen. Es bedarf einer der drei folgenden Bedingungen: a) einer Betriebsvereinbarung, b) einer entsprechenden Regelung im Tarifvertrag oder c) einer individuellen Vereinbarung mit jedem einzelnen Arbeitnehmer. Heißt: Sträubt sich ein Spieler gegen Kurzarbeit, kann dieses Modell nicht umgesetzt werden.

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns (also der Differenz zwischen dem regulären Nettolohn und dem Nettolohn bei verkürzter Arbeit) in dem Monat, in dem die Arbeit ausgefallen ist. Der Höchstsatz für das Kurzarbeitergeld liegt bei 4623 Euro monatlich. Das bedeutet: Ein Drittligaprofi mit 90.000 Euro Jahresgehalt erhält genauso viel Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur wie ein Bundesligastar mit einem Millionensalär. Daraus ergibt sich auch, dass das Kurzarbeitergeld ab der Dritten Liga ein realistischeres Mittel in der Umsetzung ist, weil dort die Gehälter niedriger sind.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?

Normalerweise 12 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.