BFV ändert die Satzung - damit die Corona-Saison auf dem Rasen entschieden wird
- VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (Foto)
- 07.05.2020 12:22
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VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)
Der Amateurfußball in Bayern ruht - und das noch über den Sommer hinaus. Aber: Der Bayerische Fußball-Verband will die angebrochene Saison im Amateurfußball unbedingt zu einem regulären Ende bringen.
Wie die jüngste Satzungsänderung zeigt, ist der BFV auch bereit, dafür große Opfer zu bringen. Der BFV hat seine Satzung an mehreren Stellen geändert, damit ab 1. September wieder gespielt werden kann. Neben einigen eher kleinteiligen Detailfragen zu Antragsfristen oder beispielsweise Spielgenehmigungen für Nicht-EU-Ausländer hat vor allem ein Passus eine gewisse Sprengkraft: “Das Spieljahr 2020/2021 beginnt frühestens nach Abschluss des Spieljahres 2019/2020 und kann in verkürzter und/oder geänderter Form ausgespielt werden oder ganz entfallen. Eine Entscheidung über eine Austragung der Saison 2020/2021 in verkürzter und/oder geänderter Form ist spätestens drei Wochen nach Fortsetzung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 zu treffen, wobei sicherzustellen ist, dass das Spieljahr 2019/2020 vorrangig zu Ende gespielt wird.”
Im Klartext heißt das, dass für den bayerischen Verband höchste Priorität hat, die aktuelle Spielzeit zu beenden, auch wenn das im Extremfall die komplette Saison 2020/21 zum Einsturz bringen könnte. Koch fürchtet für den Verband juristische Konsequenzen, falls die Saison abgebrochen werden würde.