VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Was passiert mit 50+1 im deutschen Fußball?

Zuletzt hatte das Bundeskartellamt erklärt, dass die Regel prinzipiell nicht anfechtbar sei - mit einem kleinen Fehler: Die Ausnahmen für die “Werksklubs” Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim sind rechtswidrig.

Heißt: Es muss sich was ändern - aber was? Es ist kaum vorstellbar, dass die DFL die genannten Vereine zurückpfeift, zumal VW (Wolfsburg) zudem ein wichtiger Geldgeber des DFB ist. Wahrscheinlicher: Die 50+1-Regel wird entscheidend gelockert. Zumal auch andere Vereine ein Konstrukt aufgebaut haben, das diskussionswürdig ist: Siehe beispielsweise RB Leipzig.

Wolfgang Holzhäuser, ehemaliger Geschäftsführer von Bayer Leverkusen und ehemaliges Mitglied des DFL-Vorstands, sagt gegenüber dem “Deutschlandfunk”: “Es muss sich jetzt mal darüber Gedanken gemacht werden, wie man eine Regelung findet, die 50+1 erhält und kartellrechtskonform ist.” Holzhäuser sei für den Erhalt von 50+1, aber mit deutlichen Korrekturen: „Im Grunde sagt das Kartellamt, Ausnahmen sind möglich, aber die jetzige Ausnahme ist kartellamtswidrig.“

Holzhäusers Vorschlag: “Man kann ja durchaus mal darüber diskutieren, ob man die 50+1-Regel nicht so gestaltet, dass jeder Verein die Möglichkeit hat, sich mit Investoren zu bedienen. Wenn – und das halte ich für ganz wichtig – die Mitgliederversammlung als einzig dafür geeignetes Instrumentarium darüber entscheidet, ob und wie man sich mit Investoren zusammentut.“