VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

Vor Beginn des Saisonfinals gegen Borussia Dortmund 2 (6:3) wurde in der Westkurve ein Rauchkörper gezündet. Auch nach dem Seitenwechsel brannte es zweimal im Stehplatzbereich der Löwen-Fans.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ausständig sind weiterhin die Urteile für das Fehlverhalten der eigenen Fans in Mannheim und Magdeburg - dies wird in einer anderen Preisklasse sein…