VON OLIVER GRISS UND CATHRIN MÜLLER (MIS)

Der TSV 1860 ist auf Kurs Zweite Liga…

Und trotzdem werden die Löwen-Bosse auch die Lizenz-Unterlagen für die Dritte Liga abgeben müssen - und die Auflagen werden aufgrund der beiden Insolvenzfälle Uerdingen und Türkgücü weiter verschärft. Das beschloß das DFB-Präsidium an diesem Freitag. Die Änderungen treten zum 1. Dezember in Kraft.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, begründet: “Die Vorfälle um den KFC Uerdingen und Türkgücü München haben einen Schatten auf die 3. Liga geworfen und die insgesamt positive Entwicklung der Liga erheblich getrübt. Daraus haben wir Lehren gezogen und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss 3. Liga und seinen Vereinsvertretern zielgerichtet reagiert. Ziel der beschlossenen Verschärfungen ist eine wirksamere Prävention und eine noch höhere Transparenz in den Regularien des Zulassungsverfahrens.” Warum Frymuth in seiner Aufzählung Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Kaiserslautern nicht nannte, der ebenfalls in der Corona-Zeit die Planinsolvenz anmeldete, überrascht zumindest.”

Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Beschlossen hat das Präsidium darüber hinaus, dass Klubs der Dritten Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 1 Million Euro hinterlegen müssen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen

Bereits vor einem Jahr hatten Ergebnisse aus der Task Force “Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga” zu richtungsweisenden Anpassungen im Bereich der Zulassungsrichtlinien geführt. Die damals verabschiedeten Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich greifen ebenfalls mit Beginn der Saison 2023/2024. Beinhaltet sind verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalauflage sowie die Modifikation des Financial Fairplay 3. Liga, das künftig als feste Auflage in das Zulassungsverfahren integriert ist.