Darf Gorenzel nur im Aufstiegsfall bleiben?
- VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (IMAGO)
- 10.12.2022 17:40
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VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (IMAGO)
Der Österreicher Günther Gorenzel, seit 2018 wieder bei den Löwen, hat eine besondere und auch längst bekannte Klausel in seinem Vertrag. Sollte man mit dem 51-Jährigen nicht zufrieden sein, könnte man bis zum 31. Dezember den Vertrag des Geschäftsführers kündigen. Wird der Kontrakt nicht angerührt, dann verlängert sich sein Arbeitsverhältnis zum 1. Juli automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2024.
Präsident Robert Reisinger setzt prinzipiell auf Kontinuität und sagt gegenüber dem “Merkur”: “Es ist kein Wechsel in der Geschäftsführung geplant. Das Präsidium ist mit der Arbeit der Geschäftsführer sehr zufrieden.” Also wird die Klausel nicht gezogen? Reisinger: “Wir gehen vom Aufstieg aus. Was passiert, wenn dieser nicht erfolgt, werden wir analysieren und gegebenenfalls die Zusammenarbeit neu bewerten.”
Soll 1860 in jedem Fall mit Günther Gorenzel als Sport-Geschäftsführer weitermachen?
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Doch genau diese Sichtweise würde den Löwen eine schöne Stange Geld kosten, wenn man jetzt nicht gemeinsam mit Gorenzel vorab eine andere Lösung findet.
Sollte die Ismaik-Seite bei Gorenzel nicht so begeistert wie Reisinger sein, könnte sie dies zwar in den Gremien mitteilen, doch mit der 50+1-Regel könnte der e.V. diese Personalie trotzdem durchboxen. Im Umkehrschluß müsste der e.V. aber auch dann die Finanzierung gewährleisten.