VON OLIVER GRISS UND STEFAN MATZKE (FOTO)

Eine gute Vorbereitung in allen Lebenslagen ist die halbe Miete…

db24 hatte vor vielen Tagen berichtet, dass auch Co-Trainer Stefan Reisinger (41) die Löwen als Interimstrainer hätte führen dürfen - Sport-Geschäftsführer Günther Gorenzel (51) machte es aber am Ende selbst. Das Ergebnis ist bekannt: Drei Spiele gegen Oldenburg (2:2), Meppen (1:2) und Verl (0:3), nur ein mickriges Pünktchen - und schlechte Stimmung im Verein sowie bei den Fans wie lange nicht. Heute in Halle (19 Uhr, db24-Ticker) sitzt der Österreicher erneut auf der Bank.

In der Pressekonferenz am Mittwochnachmittag fragten wir Gorenzel: “Warum haben Sie es selbst gemacht - und nicht auf das Oldenburg-Modell gebaut?” Der Sport-Geschäftsführer sagt: “Es gibt zwei Dinge zu berücksichtigen. Bei Oldenburg ist es so, dass es ein Aufsteiger ist und differenziert zu bewerten ist. Ich bin diesbezüglich mit dem DFB seit mehreren Wochen im Austausch. Stand jetzt kann mir das vom DFB keiner rechtsbindend beantworten, was auf uns zutrifft. Ich erwarte mir im Laufe des Nachmittags auch eine schriftliche Stellungnahme dazu. Und zweitens: Wir beziehen uns hier auf Fakten: Wir beziehen uns auf die DFB-Ausbildungsordnung - und das ist der neuen Ausbildungsordnung zwar so geregelt ist, aber in der Spielordnung ist das noch nicht klar geregelt. Aufgrunddessen wird das gerade intern diskutiert.”

Ist die Löwen-Führung amateurhaft?

Umfrage endete am 09.03.2023 09:00 Uhr
Ja!
92% (13907)
Nein!
8% (1178)

Teilnehmer: 15085

db24 hat am Donnerstagmorgen die DFB-Pressestelle kontaktiert und nachgefragt, ob es einen Haken gibt? Die Antwort kam innerhalb von zwei Stunden! Wie erwartet: Der frühere Bundesliga-Profi Reisinger, der als A-Schein-Inhaber gerade sein Fussballlehrer-Lehrgang in Frankfurt absolviert, hätte bei 1860 sofort nach der Beurlaubung von Michael Köllner loslegen können.

Das Statement aus Frankfurt gegenüber db24: “Nach DFB-Statut 3. Liga (C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit, Nr. 4a) und Ausbildungsordnung des DFB (§11) gilt: In der 3. Liga ist eine Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) für den verantwortlichen Trainer verpflichtend. Darunter fallen gemäß Ausbildungsordnung auch Trainer/innen, die den entsprechenden Lizenz-Lehrgang bereits begonnen haben. Die Regelung bezieht sich dabei nicht alleine auf Trainer/innen von Aufstiegsmannschaften. Die dahingehende Anpassung der Ausbildungsordnung wurde im Juni 2020 vorgenommen.” Also vor fast drei Jahren…

Das sind die Fakten, Herr Gorenzel!