Satzungsänderungsanträge bis zum 31. März möglich
- VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)
- 08.03.2023 08:36
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VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)
Nein, der Termin für die Mitgliederversammlung in diesem Jahr steht noch nicht fest (wahrscheinlich wieder im Juli) - und trotzdem ruft der TSV 1860 in seinem Vereinsheft “Die Sechzger” jetzt die Mitglieder dazu auf, dass Satzungsänderungsanträge bis zum 31. März 2023 an die Geschäftssstelle des Vereins zu schicken sind. Entweder per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org, per Fax an 089/642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.
Über die Zulässigkeit von Anträgen entscheidet der Wahlausschuss nach Ziffer 15.7 der Vereinssatzung. Wer sich unsicher bei der Formulierung des Antrags ist, sollte einen Anwalt konsultieren.
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Satzungsändernde Anträge bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung, in der auch zwei Ersatzmitglieder für den Wahlausschuss für die restliche Amtszeit gesucht werden. Kandidaturen bzw. Wahlvorschläge sind bis zum Ablauf des 16. Juni per E-Mail, Fax oder Post an das Präsidium des Vereins zu richten.