VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Der 32-jährige Routinier Manni Starke wird den Löwen nach seiner roten Karte in Halle beim 2:0-Triumph und dem Ende der schwarzen Serie mindestens zwei Wochen fehlen. Das genaue Straßmaß vom DFB ist zwar noch nicht publiziert, aber es ist davon auszugehen, dass es sich wohl auf diese Einordnung eingroovt. Zumal Halles Opfer Niklas Landgraf mit einer “schmerzhaften Bänderverletzung” mehrere Monate ausfallen wird - auch das wird eine Rolle vor dem DFB-Sportgericht spielen.

Auch Experte Babak Rafati teilt die Einschätzung, dass die rote Karte gegen Starke korrekt und nachzuvollziehen ist. Gegenüber dem Online-Portal liga3-online.de sagte der frühere Fifa-Schiedsrichter: “Starke legt sich den Ball zu weit vor und grätscht anschließend zum Ball. Dabei trifft er Landgraf in die Beine. Auch wenn Starke im letzten Moment zurückzieht und seinen Gegenspieler nicht mit dem gestreckten Bein trifft. Das ist eine brutale Spielweise – wenn auch unbeabsichtigt, was aber laut Regelwerk nicht maßgeblich ist -, mit der die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet wird. Auch ist das Trefferbild eindeutig, sodass die rote Karte absolut berechtigt ist.”

Dass der Linienrichter in dieser Szene eingreift, findet Rafati hervorragend: “Der Schiedsrichter will erst die gelbe Karte zeigen. Das erkennt man sehr gut daran, dass er nach dem Pfiff zuerst in die Brusttasche greift, wo sich seine gelbe Karte befindet. Erst nach einem Hinweis des Assistenten, der auf der Seite des Vergehens postiert ist, zeigt der Schiedsrichter die rote Karte. Das sieht man wiederum gut daran, dass er zum Assistenten guckt und sich dann korrigiert und erst dann in die Gesäßtasche greift und die rote Karte zeigt. Diese Entscheidung ist dank des Assistenten absolut richtig.”

Trainer Maurizio Jacobacci hofft auf ein mildes Urteil im Fall Starke vor dem DFB-Sportgericht: “Es war ein Zweikampf am Boden. Er rutscht aus - und beide gehen zum Ball. Dafür eine rote Karte zu geben, ist schon hart.” Ob die Worte des früheren Ex-Profis helfen, darf bezweifelt werden.