VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Sandhausens Macher Jürgen Machmeier hat seinen Fehler am Rande der 1:2-Pleite gegen Ulm mittlerweile eingeräumt - jetzt gibt’s die gerechte Strafe für den Fußball-Funktionär. Das DFB-Sportgericht hat Machmeier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot von vier Meisterschaftsspielen der Dritten Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Präsident darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Nach Abpfiff der Liga-Partie gegen den SSV Ulm 1846 am 6. Oktober kam es auf dem Weg in die Schiedsrichterkabine zu einem unsportlichen Verhalten von Machmeier gegenüber Schiedsrichter Florian Exner und Schiedsrichterassistent Jonah Besong. Machmeier rempelte Schiedsrichter Exner bewusst mit der Brust gegen dessen Brust und stieß Schiedsrichterassistent Besong absichtlich leicht mit der Hüfte gegen den Bauchbereich.

Sandhausens Präsident hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.