VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Das am vergangenen Sonntag wegen Unbespielbarkeit des Platzes in der Halbzeitpause abgebrochene Drittligaspiel zwischen Bayern-Bezwinger 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden wird wiederholt. Das entschied nun das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren.

Gegen das Urteil des Einzelrichters könnte binnen einem Werktag Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist läuft in diesem Fall also bis Montag, 23.59 Uhr. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der DFB umgehend einen Nachholtermin für das ausgefallene Drittligaspiel ansetzen und bekannt geben.

“Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch. Deshalb ist die Begegnung gemäß Paragraph 18 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung am selben Ort zu wiederholen”, erklärt Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.