Neues Statement von Präsident Reisinger: "Der Verwaltungsrat darf sich nicht in den operativen Bereich einmischen"
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 15.11.2024 10:11
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VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Und weiter geht die wilde Fahrt…
Einen Tag vor dem wichtigen Toto-Pokal-Viertelfinale gegen die SpVgg Unterhaching (Samstag, 14 Uhr, db24-Ticker) meldet sich jetzt auch noch einmal das Präsidium um Robert Reisinger zu Wort - mit einem offiziellen Statement auf der vereinseigenen Webseite. Die Bosse richten deutliche Worte an den Verwaltungsrat um Sascha Königsberg, Nicolai Walch, Sebastian Seeböck & Co, verraten aber auch, dass der Darlehensvertrag mit Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik korrigiert wird. Die Stellungnahme im Wortlaut:
Liebe Mitglieder, liebe Fans und Unterstützer unseres Vereins,
die nur durch eine öffentliche Mitteilung des Verwaltungsrats vom 08.11.2024 an uns herangetragenen Bitte, hinsichtlich der Darlehensvereinbarung in einen weiteren Dialog mit unserem Mitgesellschafter zu treten, ist das Präsidium nachgekommen.
In Gesprächen mit Vertretern von HAM International wurde nunmehr vereinbart, die Personalie des Geschäftsführers Finanzen nicht weiter, wie ursprünglich von dem Darlehensgeber zwingend gefordert, in der Darlehensvereinbarung zu verankern.
Beide Gesellschafter sind sich einig, dass die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA einen fachlich geeigneten Finanzexperten benötigt. Mit der Nachbesetzung der vakanten Position ist der Beirat der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH betraut.
Das Präsidium wird, wie in der Vergangenheit stets geschehen, satzungsgemäß die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats des TSV München von 1860 e. V. einholen, wenn es über die Bestellung eines Geschäftsführers für die Tochtergesellschaft entscheidet.
Um Missverständnissen in der öffentlichen Wahrnehmung entgegenzuwirken, verweisen wir noch einmal auf Ziffer 11.3.2 der Satzung des TSV München von 1860 e. V., nach der dem Präsidium die Geschäftsführung des Vereins obliegt. Der Verwaltungsrat ist kein „Kabinett“ einer „Regierung“. Maßnahmen der Geschäftsführung können nicht dem Verwaltungsrat übertragen werden.
Der Verwaltungsrat darf sich nicht in den operativen Bereich einmischen.
Auch die Entwicklung von Strategien fällt allein in die Zuständigkeit des Präsidiums. Satzungsgemäß überwacht der Verwaltungsrat die Arbeit des Präsidiums. Er kann dieser Aufgabe aber schlecht nachkommen, wenn er selbst die Linie vorgeben will.