DFB lockert Lizenz-Prüfung für die Dritte Liga: "Wir können in der Situation nicht die gewohnten Maßstäbe ansetzen – das wäre absurd"
- VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (Foto)
- 08.04.2020 13:26
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VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)
Sport-Geschäftsführer Günther Gorenzel wird den Löwen-Reportern heute Nachmittag in einer Video-Konferenz wieder als Gesprächspartner zur Verfügung stehen - ein Thema werden dann auch wieder die Finanzen sein.
Zumindest gibt es gute Nachrichten aus Frankfurt: Am Mittwochmorgen hat der DFB umfangreiche Anpassungen der Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 in der Dritten Liga beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet deutliche Lockerungen und soll helfen, die Bewerber in der Corona-Krise zu entlasten. Unter anderem wird es für die kommende Saison keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben. Auch in anderen Bereichen der Zulassungsverfahren ist die Erteilung möglicher Bedingungen, Auflagen und Sanktionen angepasst oder ausgesetzt worden.
Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die laufenden Zulassungsverfahren und die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in der 3. Liga in Kraft treten.
Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch. Wir können in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe in der 3. Liga ansetzen, das wäre absurd.” Der TSV 1860 wollte vor Corona ursprünglich mit einem Spieler-Budget von 2,9 Millionen Euro ins Spieljahr 2020/2021 gehen.
Von einer kompletten Aussetzung der Zulassungsverfahren hat der DFB in seinen beiden höchsten Spielklassen bewusst abgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen werden grundsätzlich beibehalten. Frymuth erklärt: “Eine Aufhebung des gesamten Zulassungsverfahrens würde später, wenn wieder Normalität im Fußball einkehrt, eine Rückkehr in den geregelten Betrieb wirtschaftlich und organisatorisch erschweren und könnte für Folgeprobleme sorgen – sowohl bei den Klubs selbst als auch für die betroffenen Ligen. Deshalb ist ein verschlanktes Zulassungsverfahren die sinnvollste Lösung.”
Ausgesetzt ist die Kapitalauflagenüberprüfung. Eine Kapitalauflage, nach der sich ein negatives Eigenkapital im Kalenderjahr 2020 nicht weiter verschlechtern darf, wird für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga erteilt. Demzufolge sind hier auch keine Geldstrafen im Frühjahr 2021 möglich. Ebenfalls gelockert werden die personell-administrativen Zulassungsvoraussetzungen. Wird aufgrund der Corona-Krise im Verein Kurzarbeit ausgeübt und daher die Vorgabe von Vollzeitstellen vorübergehend nicht erreicht, erfolgen keine Sanktionen.
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