VON OLIVER GRISS UND EIBNER (POOL WAGNER)

Jetzt ist es amtlich: Die Geschäftsführung des Drittligisten 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hat beim zuständigen Amtsgericht in Kaiserslautern Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. „Ziel des Verfahrens ist es, zügig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen“, erklärt Soeren Oliver Voigt, seit Anfang Dezember 2019 Geschäftsführer der FCK KGaA. Als Generalbevollmächtigter der FCK KGaA unterstützt ihn der erfahrene Sanierungsexperte Dirk Eichelbaum. „Wir wollen und können die Chance nutzen, unsere Eigenkapitalbasis mit Investoren für einen grundlegenden wirtschaftlichen Neustart zu stärken“, so Voigt: “Das Investoren-Interesse an der Marke FCK war und ist enorm. Ebenso der Wille, diese Marke weiter zu entwickeln.” Den FCK drückt eine Schuldenlast von über 20 Millionen Euro.

Das Gericht wird nunmehr einen vorläufigen Sachwalter bestellen. Beraten wird die Geschäftsführung durch die renommierte Kanzlei Menold Bezler unter Federführung des auf Restrukturierungen und Sanierungen spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Frank Schäffler. Für die Geschäftsführung und die Gremien der FCK KGaA war absehbar nicht mehr sichergestellt, dass Forderungen und fällige Verbindlichkeiten noch termingerecht und vollständig beglichen werden können.

Das vorläufige Verfahren zur wirtschaftlichen Sanierung wurde ausschließlich für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beantragt. Weder die FCK Gastronomie GmbH noch die FCK Management GmbH sind von diesem Antrag betroffen. Auch der Verein ist derzeit von dem Antrag der FCK KGaA nicht betroffen.