VON MARCO BLANCO UCLES UND IMAGO (FOTO)

Zweimal forderte der Hallesche FC am Freitagabend gegen die Löwen (0:0) Strafstoß, zweimal blieb die Pfeife von Schiedsrichter Richard Hempel stumm.

Für das Online-Portal “liga3-online” analysiert der ehemalige Fifa-Referee Babak Rafati die strittigen Szenen der Drittliga-Spiele. Der 52-Jährige attestiert Hempel, bei den beiden Duellen zwischen Halles Andor Bolyki und Löwen-Verteidiger Jesper Verlaat zumindest keine klare Fehlentscheidung getroffen zu haben. Über einen Elfmeter gegen sich hätte sich 1860 aber auch nicht beschweren dürfen. Die Erklärungen Rafatis im Wortlaut:

Szene 1: “Im Strafraum will Verlaat mit dem rechten Fuß zum Ball, grätscht auch Richtung Ball, verfehlt das Spielgerät aber. Er trifft allerdings auch nicht seinen Gegenspieler Bolyki. Mit dem linken Fuß (Nachziehbein) wiederum spielt er den Ball, sodass kein Foulspiel vorliegt. Somit eine richtige Entscheidung, weiterspielen zu lassen.”

Szene 2: “Bei diesem Laufduell an der Strafraumgrenze ist Bolyki in der besseren Position zum Ball, deshalb versucht Verlaat ihn zu stören, hält ihn wirkungsvoll am Arm fest und bringt ihn zu Fall, sodass ein Foulspiel vorliegt. Ob das Vergehen auf der Strafraumlinie oder doch knapp außerhalb des Strafraumes erfolgt, kann anhand der vorliegenden TV-Bilder nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Allerdings ist das Vergehen tendenziell auf der Strafraumlinie, sodass womöglich ein Elfmeter für mich die richtige Entscheidung gewesen wäre. Die Schiedsrichter sind aber angehalten, nur dann Elfmeter zu pfeifen, wenn sie sich absolut sicher sind. In dieser Szene wird sich der Schiedsrichter eben nicht zu 100 Prozent sicher gewesen sein, ob es innerhalb war. Es gibt in der Schiedsrichterszene zudem ein ungeschriebenes Gesetz: Über einen berechtigten Elfmeter, den man nicht pfeift, wird weniger diskutiert, als über einen nicht berechtigten oder zweifelhaften, den man pfeift. An diesem Maßstab wird sich der Schiedsrichter womöglich gehalten haben und daher vorsorglich den Tatort außerhalb des Strafraumes hinverlegt haben.”