Kartellamt mit Machtwort: 50+1-Regel soll bleiben - RB Leipzig außen vor
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 13.07.2023 16:55
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VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Der deutsche Fußball verliert immer mehr den Anschluß an den europäischen Top-Fußball und trotzdem ist er nicht bereit, neue Wege zu gehen. Seit Donnerstag steht fest: Nach dem Willen des Bundeskartellamtes soll die 50+1-Regel zunächst erhalten bleiben. Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es zukünftig keine weiteren Ausnahmegenehmigungen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben.
Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess inklusive Streitigkeiten wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Bundesligisten. Das Trio muss aber künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten. „Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Klubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf. Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen“, erklärte Mundt weiter. Kurioserweise taucht RB Leipzig in der ganzen Diskussion erst gar nicht auf - der Grund: Red Bull hat für sich alles ganz schlau ausgehebelt, um 50+1 zu umschiffen.
Die Vereinigung der 36 Profiklubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Klubs fest an ihren Standort gebunden.