Welcher Wert? Kartellamt hinterfragt 50+1-Regel
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 13.06.2024 17:36
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VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Nimmt die Diskussion um die 50+1-Regel neue Fahrt auf?
Das Bundeskartellamt ist bei der Prüfung der 50+1-Regel offenbar zu einer unerwarteten Bewertung gekommen. Die Sportschau berichtet von einem Schreiben der Behörde an die Verfahrensbeteiligten. In dem 18-seitigen Dokument teilen die Wettbewerbshüter mit, dass „eine objektive Notwendigkeit der 50+1-Regel für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs nicht zu erkennen” sei.
Hinsichtlich der Stabilität des Wettbewerbs ist es laut Kartellamt nicht erkennbar, welchen Wert die 50+1-Regel habe. Befürworter der Regel hatten bisher damit argumentiert, dass diese zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitrage.
Stattdessen nimmt das Kartellamt die Anbindung der ausgegliederten Kapitalgesellschaften an die Vereine in den Fokus und weist auf Defizite hin. Zu diesen zählen geschlossene Mitgliedermodelle, wie zum Beispiel bei RB Leipzig. Stimmberechtigte Mitglieder werden vom Klub selbst bestimmt, aktuell gibt es 23.
Der frühere DFL-Geschäftsführer Christian Müller glaubt, die Behörde werde 50+1 künftig dulden. „Aber nur unter der Bedingung, dass DFB und DFL die Regel konsequent und gegen jeden, auch gegen die Großen, gleich durchsetzen”, sagte Müller der Sportschau.
Laut des Berichts kündigte die DFL an, dem Kartellamt die konkrete und konsistente Anwendung der Regel nachzuweisen. Sowohl DFL als auch DFB geben sich in der Causa insgesamt gelassen und glauben an einen Fortbestand der 50+1-Regel.
Nicht nur 1860-Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik wird die Diskussion genau beobachten, sondern auch der e.V., der um Einfluss im Profifußball fürchtet.