Nach Ismaik-Forderungen: Die Stellungnahme des TSV 1860
- Oliver Griss
- 23.04.2013 16:33
- 64 Kommentare
"Die KGaA hat die Vorgaben für die wirtschaftliche Konsolidierung erreicht"
VON MARC VON SICHERER
Löwen-Investor Hasan Ismaik will sein Darlehen in Höhe von 9,36 Millionen Euro zurück - der TSV 1860 reagiert in einer Pressemitteilung auf seine Art und Weise:
Die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA und der
Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. bedauern die jüngsten
Entwicklungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Gesellschafter Hasan
Ismaik. Wir haben uns stets gesprächs- und kompromissbereit gegenüber
unserem Partner gezeigt. Zu der Kommunikation, die zuletzt lediglich über einen
Anwalt in den Medien erfolgte, stellt die Geschäftsführung folgendes klar:
• Die Darlehensverträge von Hasan Ismaik sind und bleiben gültig.
Das Fälligstellen der Darlehen im Rahmen einer ordentlichen
Kündigung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Gründe für eine
außerordentliche Kündigung liegen nicht ansatzweise vor.
• Alle Darlehen von Hasan Ismaik sowie Zinszahlungen stehen unter
Rangrücktritt. Selbst im Fall einer Kündigung müssen Zinszahlung
und Rückzahlung nur erfolgen, wenn die Gesellschaft Bilanzgewinne
ausweist, also operativ Gewinne erwirtschaftet und gleichzeitig kein
negatives Eigenkapital hat.
• Hasan Ismaik wurde und wird weiterhin regelmäßig und
ordnungsgemäß im Rahmen der ihm zustehenden Rechte über den
Geschäftsverlauf und die Finanzsituation informiert.
• Die KGaA hat die Vorgaben für die wirtschaftliche Konsolidierung
erreicht. Ein Anlass zu der Befürchtung, dass sich die
Vermögensverhältnisse bei der KGaA wesentlich verschlechtern,
besteht nicht. Vielmehr sind die Vermögensverhältnisse stabil,
liegen im Plan und haben sich gegenüber dem Zustand vor Einstieg
des Investors wesentlich verbessert, was Herrn Ismaik auch bekannt
ist.
• Dem mehrheitsstimmberechtigten Gesellschafter der KGaA, dem
TSV München von 1860 e.V., obliegt nach dem Kooperationsvertrag
und im Rahmen der 50+1-Regel der Deutschen Fußball-Liga die
Hoheit bei Personalentscheidungen. Diese sind sowohl
entsprechend dieser Vorgaben als auch nach den Bestimmungen
des Kooperationsvertrages ordnungsgemäß getroffen worden.
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