Jacobacci wird vom DFB-Sportgericht für ein Spiel gesperrt: "Ich verzeihe dem Schiedsrichter!"
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 01.11.2023 13:19
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Das Urteil für Maurizio Jacobacci ist da...Der Löwen-Trainer hatte beim 1:2 gegen Viktoria Köln vom überforderten Schiedsrichter Timon Schulz (27, Hannover) die rote Karte gesehen. Der DFB schreibt am Mittwoch in seiner Mitteilung: “Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Maurizio Jacobacci, Trainer des Drittligisten TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot für das nächste Münchner Meisterschaftsspiel in der 3. Liga belegt.”
Und weiter: “Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.”
Der Vorwurf nach db24-Informationen war: Jacobacci solle sich dem Schiedsrichter beim Verlassen des Spielfeldes in den Weg gestellt haben, deswegen zog er die rote Karte. “Was nicht stimmt”, erklärte der Löwen-Trainer. Die Video-Sequenzen, die db24 vorliegen, untermauern die Version des 60-Jährigen. Und trotzdem hat Jacobacci dem Urteil zugestimmt. Am Mittwoch sagte er: “Ich verzeihe dem Schiedsrichter.” Eine Geldstrafe hat Jacobacci nicht bekommen, immerhin ein kleines Trostpflaster.
Auch Geschäftsführer Marc Pfeifer wurde für ein Spiel mit einem Innenraumverbot belegt. Schulz hatte dem Schwaben nach dem Abpfiff die rote Karte gezeigt. Das Regelwerk sagt aber, dass man einen Funktionär, der nicht auf dem Spielberichtsbogen steht, nicht mit einer roten Karte bestrafen kann, sondern ein Sonderbericht erfolgen muss.